Die Zunfträte werden von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt.
Sie unterstützen den Vorstand, beraten alle wichtigen Zunftangelegenheiten und fördern das einträgliche Zusammenwirken der Mitglieder. Insbesondere wirken sie bei der Vorbereitung und Gestaltung der Fasnachtsveranstaltungen mit.

Das Zunftratsgremium setzt sich zusammen aus dem Vorstand, den gewählten Zunfträten und den ersten und zweiten Repräsentanten der Männer der Maisenhardt-Joggele, der Frauen der Maisenhard-Joggele und sowie der Ranzengarde.